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chrboett
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chrboett
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 Weitere rechtliche Grundlagen und Konsequenzen zum Thema automatische E-Mail-Weiterleitung und daraus resultierenden Haftungsfragen sind in einem Vortrag der Forschungsstelle Recht im Deutschen Forschungsnetz,​ Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren, auf der 63. DFN-Betriebstagung und im Volltext in den DFN-Infobriefen Recht, Ausgaben Juni und Juli 2015 veröffentlicht worden. ​ Weitere rechtliche Grundlagen und Konsequenzen zum Thema automatische E-Mail-Weiterleitung und daraus resultierenden Haftungsfragen sind in einem Vortrag der Forschungsstelle Recht im Deutschen Forschungsnetz,​ Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren, auf der 63. DFN-Betriebstagung und im Volltext in den DFN-Infobriefen Recht, Ausgaben Juni und Juli 2015 veröffentlicht worden. ​
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 +Außerdem ist natürlich auch die EU-Datenschutzgrundordnung zu beachten, ggf. auch das Nds. Datenschutzgesetz,​ das Bundesdatenschutzgesetz und das Nds. Hochschulgesetz.In bestimmten Fällen können auch Verstöße gegen Vorschriften aus anderen Gesetzen (z.B. Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) vorliegen, sowie ggf. die Gefahr von strafrechtlich relevanten Verstößen,​ u.a. Straftatbestand der Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) und Straftatbestand der Verletzung von Dienstgeheimnissen (§ 353b StGB).
  
 Auf Basis dieser Informationen wird den DV-Koordinatoren empfohlen, in Ihren jeweiligen Instituten und Einrichtungen darauf hinzuwirken,​ dass die über GdP/CIO der TU Braunschweig veröffentlichten „Empfehlungen zur E-Mai-Nutzung“ in Ihren Einrichtungen verbindlich angewendet werden. Auf Basis dieser Informationen wird den DV-Koordinatoren empfohlen, in Ihren jeweiligen Instituten und Einrichtungen darauf hinzuwirken,​ dass die über GdP/CIO der TU Braunschweig veröffentlichten „Empfehlungen zur E-Mai-Nutzung“ in Ihren Einrichtungen verbindlich angewendet werden.
Gauß-IT-Zentrum