Abgabe der Prüfungen über E-Mail
Wenn E-Mail zur Abgabe von Prüfungen verwendet wird, dann ist auf folgende Aspekte zu achten:
Studierende und Prüfende:
Es sind die zentralen TU-Mailkonten von den Studierenden zu verwenden. (Studierende sind durch die Immatrikulationsordnung zur Verwendung der zentralen Groupware verpflichtet.) In der zentralen Groupware abgegebene E-Mails sind von vielen Scan-Prozessen ausgenommen, die Verzögerungen oder Markierung/Aussortierung als SPAM verursachen können.
Das Abgabezeitfenster muss ausreichend dimensioniert sein. Hier ist auch zu berücksichtigen, dass nicht alle Studierenden die benötigte Medienkompetenz haben, um schnell eine gewisse Anzahl von Seiten zu digitalisieren. Zum Einsatz werden hier nur bei einigen Studierenden Scanner kommen. Oftmals werden Fotos vom Smartphone versendet. Hier sind Apps zum Digitalisieren von Dokumenten mit einzubeziehen. Diese können i.d.R. ein größenoptimiertes PDF erzeugen, was die Abgabe per E-Mail positiv beeinflusst.
Diese Voraussetzungen müssen den Studierenden kommuniziert werden.
Prüfende:
Die Anzahl der Prüflinge ist von den Prüfenden mitzuteilen, denn es sind durch die Systemadministratoren kontospezifische Schutzvorkehrungen dahingehend zu modifizieren, dass sowohl das Versenden als auch das Empfangen von einer großen Anzahl von E-Mails in kurzen Zeitintervallen ermöglicht wird.
Das GITZ muss Kenntnis über die in Prüfungen involvierten Konten der Prüfenden haben!