Beschaffung von Windows Lizenzen bei Neuerwerb von PCs in den Instituten und Einrichtungen

Spätestens bei einem Neuerwerb von Arbeitsplatz PCs, die mit Windows ausgestattet sein sollen, ist aus Gründen der Software Compliance zwingend auf die Lizenzsituation zu achten. Soll für einen neuerworbenen PC eine alte Lizenz weiterverwendet werden, ist spätestens dann darauf zu achten, dass die Lizenzkette (z.B. XP → Win7) lückenlos nachweisbar ist. Im Klartext bedeutet dies, dass in den meisten Fällen vermutlich Upgrade Lizenzen für z.B. Windows 7/Windows 8.1 erworben wurden, die eine legitimierende Basislizenz (meist XP Vollversion) bedingen. Kann diese Basislizenz nicht durch Lizenz Zertifikat UND Rechnung (hier gilt NICHT die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren) nachgewiesen werden, ist die Lizenzkette unterbrochen und es ist ein Lizenzneuerwerb für das Betriebssystem notwendig. Ein zurzeit (Juli 2016) möglicher Weg, der Lizenzfrage bei einem Neuerwerb zu begegnen und lizenzrechtlich compliant zu sein, bietet z.B. der DELL Rahmenvertrag, bei dem man zu dem jeweiligen PC ein Windows Betriebssystem bestellen kann und dessen Lizenzinformationen fest mit dem neuen PC verbunden sind, der Neuerwerb einer OEM Lizenz mit eindeutiger Zuordnung des eingesetzten PCs.

software/windows.txt · Zuletzt geändert: 2020/02/05 16:20 von henhess
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