Im Folgenden ist beschrieben, wie DV-Koordinatoren DNS-Alias Einträge im DNS-System unterhalb der Domain tu-braunschweig.de beantragen können. Aus technischen Gründen werden diese derzeit gleichlautend auch unter der Domain tu-bs.de eingerichtet.
Die Webredaktion der Stabstelle Presse und Kommunikation ist zusammen mit dem GITZ für die Vergabe von Subdomainnamen verantwortlich. Die Beantragung von Subdomainnamen erfolgt über den DV-Koordinator Ihrer Einrichtung bei der Webredaktion unter webredaktion@tu-braunschweig.de mit folgender Schreibweise:
www.<Kürzel>.tu-braunschweig.de <Kürzel>.tu-braunschweig.de www.tu-braunschweig.de/<Kürzel> tu-braunschweig.de/<Kürzel>
Die Stabsstelle Presse und Kommunikation prüft beantragte Subdomainnamen, gibt diese gegebenenfalls frei und leitet die Entscheidung an das GITZ und den Antragssteller weiter. Das GITZ richtet die Subdomain danach ein und informiert den DV-Koordinator der Einrichtung.
An der Technischen Universität Braunschweig ist die Vergabe von Adressen im World Wide Web zur Unterstützung des CD-Prozesses vereinheitlicht. Per Präsidiumsbeschluss setzen die Stabsstelle für Presse und Kommunikation in Zusammenarbeit mit dem GITZ Regeln zur Vergabe von Subdomains um. Generell soll für Webauftritte von Instituten und Einrichtungen der TU Braunschweig das zentrale Content Management System (CMS) genutzt werden. Webangebote auf Servern, die Sie selbst betreiben, sei es innerhalb der IT Ihrer Einrichtung oder auf virtuellen Webservern im GITZ, sind primär als Ablageorte von Webskripten oder anderen interaktiven Angeboten zu sehen, die nur außerhalb des zentralen CMS abgebildet werden können. Ansprechpartner für das CMS ist die Webredaktion innerhalb der Stabsstelle Presse und Kommunikation, die unter https://www.tu-braunschweig.de/presse/web Informationen zum CMS bereithält.
Subdomains können von Instituten und Einrichtungen bei der Stabsstelle Presse und Kommunikation unter webredaktion@tu-braunschweig.de formlos unter Angabe von Wunschnamen und Ziel vom DV-Koordinator beantragt werden. Abteilungen und Arbeitsgruppen erhalten keinen eigenen Alias, da sie einem Institut angehören und nicht als eigenständige Einheit der TU Braunschweig nach außen sichtbar sein sollten. Diese Subdomains werden für die Verwendung im Web-Kontext als DNS Alias (CNAME) eingerichtet. Diese haben die Form:
www.<Kürzel>.tu-braunschweig.de <Kürzel>.tu-braunschweig.de www.tu-braunschweig.de/<Kürzel> tu-braunschweig.de/<Kürzel>
Beispielsweise also:
www.abcd.tu-braunschweig.de abcd.tu-braunschweig.de www.tu-braunschweig.de/abcd tu-braunschweig.de/abcd
Das Kürzel orientiert sich dabei im Fall von Instituten und Einrichtungen an dem in TUOrga festgelegten Kürzel, welches auch im CMS als Pfadangabe in der URL verwendet wird. Für (übergreifende oder nicht via TUOrga abgebildete) Projekte/Einrichtungen wird das im CMS als Pfadangabe in der URL verwendete Kürzel verwendet. (https://www.tu-braunschweig.de/<Kürzel> bzw. als Beispiel: https://www.tu-braunschweig.de/abcd)
In zu begründenden Ausnahmen besteht die Möglichkeit, anstelle eines Kürzels oder zusätzlich zu einem Kürzel einen Namen zu verwenden, der die Einrichtung beschreibt. Pro Institut und Einrichtung ist nur ein Alias mit Name möglich. Für Forschungsprojekte, Projekte und besondere öffentlichkeitswirksame Aktionen an der TU Braunschweig kann der Name des Projekts als DNS Alias beantragen werden.
Als Beispiel: www.<projekt>.tu-braunschweig.de sowie <projekt>.tu-braunschweig.de Beachten Sie, dass allgemeingültige Begriffe wie »www.studieren.tu-braunschweig.de« oder »www.forschung.tu-braunschweig.de« nicht als Subdomain bzw. DNS Alias für Institute oder Forschungsprojekte vergeben werden, da diese der TU Braunschweig als Gesamtheit vorbehalten sind und von der Stabsstelle Presse und Kommunikation im Sinne der Allgemeinheit an der TU verwaltet werden.
Die Stabsstelle Presse und Kommunikation prüft Anträge auf unerwünschte Ähnlichkeiten mit anderen Organisationen oder Gruppierungen und schlägt in Konfliktfällen Alternativen vor. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass ein bereits vergebener DNS Alias z. B. durch geänderte Begriffsverwendung von zentraler Bedeutung ist oder unerwünschte Ähnlichkeiten mit anderen Organisationen und Gruppierungen entstanden sind, kann in begründeten Ausnahmefällen, die Zuweisung eines DNS Alias bzw. einer Subdomain zurückgezogen und ein Alternative vorschlagen werden.