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Weitere rechtliche Grundlagen und Konsequenzen zum Thema automatische E-Mail-Weiterleitung und daraus resultierenden Haftungsfragen sind in einem Vortrag der Forschungsstelle Recht im Deutschen Forschungsnetz, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren, auf der 63. DFN-Betriebstagung und im Volltext in den DFN-Infobriefen Recht, Ausgaben Juni und Juli 2015 veröffentlicht worden. | Weitere rechtliche Grundlagen und Konsequenzen zum Thema automatische E-Mail-Weiterleitung und daraus resultierenden Haftungsfragen sind in einem Vortrag der Forschungsstelle Recht im Deutschen Forschungsnetz, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren, auf der 63. DFN-Betriebstagung und im Volltext in den DFN-Infobriefen Recht, Ausgaben Juni und Juli 2015 veröffentlicht worden. | ||
- | Außerdem ist natürlich auch die EU-Datenschutzgrundordnung zu beachten, ggf. auch das Nds. Datenschutzgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz und das Nds. Hochschulgesetz. | + | Außerdem ist natürlich auch die EU-Datenschutzgrundordnung zu beachten, ggf. auch das Nds. Datenschutzgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz und das Nds. Hochschulgesetz.In bestimmten Fällen können auch Verstöße gegen Vorschriften aus anderen Gesetzen (z.B. Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) vorliegen, sowie ggf. die Gefahr von strafrechtlich relevanten Verstößen, u.a. Straftatbestand der Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) und Straftatbestand der Verletzung von Dienstgeheimnissen (§ 353b StGB). |
Auf Basis dieser Informationen wird den DV-Koordinatoren empfohlen, in Ihren jeweiligen Instituten und Einrichtungen darauf hinzuwirken, dass die über GdP/CIO der TU Braunschweig veröffentlichten „Empfehlungen zur E-Mail-Nutzung“ in Ihren Einrichtungen verbindlich angewendet werden. | Auf Basis dieser Informationen wird den DV-Koordinatoren empfohlen, in Ihren jeweiligen Instituten und Einrichtungen darauf hinzuwirken, dass die über GdP/CIO der TU Braunschweig veröffentlichten „Empfehlungen zur E-Mail-Nutzung“ in Ihren Einrichtungen verbindlich angewendet werden. |