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Empfehlung zum Umgang mit der „Empfehlung zur E‐Mail-Nutzung“

Im Informationsportal der TU Braunschweig ist unter der Organisation Geschäftsstelle des Präsidiums im Veröffentlichungsbereich des Chief Information Officer (CIO) das Dokument „Empfehlung zur E-Mail-Nutzung“ veröffentlicht worden. Dieses enthält wichtige Hinweise wie sich die Datensicherheit bei der Nutzung von E-Mails mit den aktuell verfügbaren Mitteln verbessern lässt und darüber hinaus Verweise zu rechtlichen Grundlagen, die insbesondere einen Verzicht auf die automatische Weiterleitung von E-Mails aus der zentralen E-Mail/Groupware-Lösung heraus zu anderen Systemen empfehlen.

Weitere rechtliche Grundlagen und Konsequenzen zum Thema automatische E-Mail-Weiterleitung und daraus resultierenden Haftungsfragen sind in einem Vortrag der Forschungsstelle Recht im Deutschen Forschungsnetz, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren, auf der 63. DFN-Betriebstagung und im Volltext in den DFN-Infobriefen Recht, Ausgaben Juni und Juli 2015 veröffentlicht worden.

Außerdem ist natürlich auch die EU-Datenschutzgrundordnung zu beachten, ggf. auch das Nds. Datenschutzgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz und das Nds. Hochschulgesetz.

Auf Basis dieser Informationen wird den DV-Koordinatoren empfohlen, in Ihren jeweiligen Instituten und Einrichtungen darauf hinzuwirken, dass die über GdP/CIO der TU Braunschweig veröffentlichten „Empfehlungen zur E-Mai-Nutzung“ in Ihren Einrichtungen verbindlich angewendet werden.

Download im Infoportal

it-sec/emailforward.1528959182.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/06/14 08:53 von chrboett
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