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tobburko
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chrwalth [Nur von der eigenen Benutzerkennung aus drucken]
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-====== Leitfaden "​Drucken leicht gemacht"​ — Grundlagen für den erfolgreichen Druck ======+====== Leitfaden "​Drucken leicht gemacht"​ — Grundlagen für das erfolgreiche Drucken ​======
  
  
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 Drucker und Plotter können prinzipiell nicht für private Ausgaben genutzt werden. Die Geräte unterliegen wie alle anderen IT-Einrichtungen der TU der Nutzungsordnung und sind dementsprechend nur im Rahmen von Forschung und Lehre nutzbar. Auch wenn das Gauß-IT-Zentrum für Druck- und Plot-Ausgaben Kosten erhebt, kann daraus kein Anspruch auf private Nutzung der Geräte abgeleitet werden, denn die Kosten decken nur die Selbstkosten für Verbrauchsmaterialien (und nicht die Abschreibung der Geräte und nicht die Personalkosten). ​ Drucker und Plotter können prinzipiell nicht für private Ausgaben genutzt werden. Die Geräte unterliegen wie alle anderen IT-Einrichtungen der TU der Nutzungsordnung und sind dementsprechend nur im Rahmen von Forschung und Lehre nutzbar. Auch wenn das Gauß-IT-Zentrum für Druck- und Plot-Ausgaben Kosten erhebt, kann daraus kein Anspruch auf private Nutzung der Geräte abgeleitet werden, denn die Kosten decken nur die Selbstkosten für Verbrauchsmaterialien (und nicht die Abschreibung der Geräte und nicht die Personalkosten). ​
  
 +Folgende Unterlagen dürfen gedruckt werden: ​
 +
 +  * Skripte
 +  * Ãœbungsunterlagen
 +  * Altklausuren
 +  * Bachelor-, Master- und ähnliche Arbeiten
 +
 +Das Drucken von Karopapier und Blankopapier ist **__nicht__** gestattet. ​
  
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 Mehr dazu lässt sich auch in der [[https://​www.tu-braunschweig.de/​it/​downloads/​publikationen#​R|Richtlinie für Passwörter]] nachlesen. Mehr dazu lässt sich auch in der [[https://​www.tu-braunschweig.de/​it/​downloads/​publikationen#​R|Richtlinie für Passwörter]] nachlesen.
  
-Dies gilt insbesondere auch für den 15€ Zuschuss ​durch das Land Niedersachsen,​ welche man als Student ​zu jedem Semester ​erhält. +Dies gilt insbesondere auch für den Lehr- und Lernmittelzuschuss ​durch das Land Niedersachsen,​ welche man als Student ​einmalig erhält (20€ als Neuimmatrikuliert und Erstsemester,​ 10€ wenn man sich in einem höheren ​Semester ​befindet). 
-Auch dieser ​Zuschuss ist personengebunden und nicht übertragbar. ​Des Weiteren ist dieser Zuschuss nur für das aktuelle Semester gültig und verfällt am Ende eines jeden Semesters. Daher ist es nicht möglich diesen Zuschuss in das folgende Semester zu übertragen.+Dieser ​Zuschuss ist personengebunden und nicht übertragbar. ​ 
  
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drucken/druckanleitung.txt · Zuletzt geändert: 2023/12/04 11:42 von marochse
Gauß-IT-Zentrum